Wie werden die Rezepte der Telemedizinpartner abgerechent?
Aktualisiert
Bei Selbstzahler oder PKV Rezepten (z.B. Antibabypille) ist eine Weiterverarbeitung oder Weitergabe an das Abrechnungszentrum nicht notwendig. Die Bezahlung des Arzneimittels erfolgt durch den Patienten in Ihrer Apotheke bzw. gegenüber Ihrem Botendienst.
GKV-eRezepte von Modell-Partnern werden durch das Setzen des Status „ABGEGEBEN“ oder „ZUGESTELLT“ automatisch an die gesund.de GmbH & Co. KG zur Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse übermittelt.