Der Gesetzgeber hat nicht genau definiert, was mit einer elektronischen Bestätigung gemeint ist.
Da zur Dokumentation eine schriftliche Einverständniserklärung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben empfohlen wird, enthält die im Buchungsprozess verlinkte (und im Downloadbereich zur Verfügung gestellte) Einwilligungserklärungen zur Durchführung eines PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2, ebenfalls die schriftliche Bestätigung der Kunden, dass sie einen Test in Ihrer Teststation durchgeführt haben Bestätigung.
Bei Bedarf müssen Sie diese vorzeigen/belegen können.