❔ Kann ein Token „offline“ bearbeitet werden? (z. B. im Fall eines Internetausfalls)
❗️ Nein, auf gar keinen Fall! Der Ausdruck dient ausschließlich der Information des/der PatientIn. Es ist keine Urkunde und damit ungeeignet zum Nachweis einer Verordnung.
❔ Kann man an jedem Platz, der einen Scanner hat, das E-Rezept bearbeiten, oder geht das nur an dem Platz mit dem Gematik-Konnektor?
❗️ Da es für die gesamte Apotheke nur einen Konnektor gibt, kann an jedem weiteren Arbeitsplatz mit dem Handscanner gearbeitet werden.
❔ Wie lange sind E-Rezepte gültig?
❗️ GKV-erstattungsfähig sind E-Rezepte 28 Tage, gültig jedoch 3 Monate.
❔ Beim Feststellen von pharmazeutischen Bedenken auf einem Rezept wurde bisher immer die Begründung handschriftlich auf dem Rezept ergänzt. Wie wird dies beim E-Rezept ablaufen? Hat man eine Möglichkeit dies zu vermerken, damit die Begründung auch noch zu späterer Zeit nachzuvollziehen ist?
❗️ Diese Eingabe können Sie auch beim E-Rezept vornehmen. In der Regel müssen Sie eine Änderung mit einer elektronischen QES-Signatur abzeichnen.
❔Kann ich E-Rezepte auch telefonisch entgegennehmen?
❗️ PatientInnen müssen den Token unbedingt digital übertragen. Es existieren viele Optionen, den Token zu übermitteln. Ein Foto mit der gesund.de App stellt hierbei den einfachsten und bequemsten Weg dar.
❔ Kann ein E-Rezept an PatientInnen zurückgegeben werden, wenn dieses nicht eingelöst wurde? (bspw. bei nicht vorrätigen Produkten)
❗️ Ja, kann er. Die Apotheke muss hierfür das E-Rezept an den E-Rezept-Fachdienst zurückgeben. In einigen Warenwirtschafts-Linien heißt diese Funktion auch „E-Rezept ablehnen“.
❔ Wie funktioniert die Abrechnung der E-Rezepte?
❗️Die Abrechnung erfolgt basierend auf den Vereinbarungen zwischen GKV und DAV weiter monatsweise, zusammen mit den Papierrezepten in einer Abrechnung.