Hier (unten als Anhang) finden Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) für die Online-Terminbuchung von gesund.de und erfahren, wie Sie ihn bestätigen.
Worum geht es beim AVV?
Wenn Kundinnen und Kunden über gesund.de einen Termin in Ihrer Vor-Ort-Apotheke buchen, verarbeitet gesund.de die Termindaten in Ihrem Auftrag. Ihre Apotheke ist dabei Verantwortliche im Sinne der DSGVO, gesund.de ist Auftragsverarbeiter. Für diese Zusammenarbeit schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor.
Wer muss den AVV bestätigen?
Jede Apotheke, die die Online-Terminbuchung von gesund.de nutzt. Das gilt auch, wenn gesund.de die Termine und Leistungen für Ihre Apotheke im Cockpit eingetragen hat.
Wo finde ich den AVV?
Den AVV finden Sie an zwei Stellen:
- als PDF im Anhang dieses Artikels
- in der Online-Terminbuchung gesund.de calendula im gesund.de Cockpit: Im Begrüßungsfenster „Willkommen bei calendula“ ist das Wort „Auftragsverarbeitungsvertrag“ verlinkt. Mit einem Klick darauf öffnen Sie den AVV.
Wie bestätige ich den AVV?
Sie haben zwei Möglichkeiten.
Direkt im Cockpit:
- Öffnen Sie im gesund.de Cockpit die Online-Terminbuchung calendula.
- Es erscheint das Fenster „Willkommen bei calendula“. Klicken Sie auf „Auftragsverarbeitungsvertrag“ und lesen Sie den AVV.
- Setzen Sie den Haken bei „Ich habe den Auftragsverarbeitungsvertrag gelesen und stimme ihm zu.“
- Klicken Sie auf „Leistungen einrichten“. Wenn Sie Ihre Leistungen erst später anlegen möchten, wählen Sie „Später einrichten“.
Über das Formular:
- Lesen Sie den AVV im Anhang dieses Artikels.
- Öffnen Sie das Formular zur Bestätigung.
- Tragen Sie den Namen und die IK-Nummer Ihrer Apotheke ein und bestätigen Sie Ihre Zustimmung.
Bis wann muss ich den AVV bestätigen?
Bitte bestätigen Sie den AVV bis Freitag, 30. Oktober 2026.