Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit 2019 dazu verpflichtet, elektronische Gesundheitskarten (eGK) mit einer kontaktlosen Funktionsschnittstelle auszugeben. Alle aktuelleren Gesundheitskarten sind deshalb NFC-fähig. Dies ermöglicht den kontaktlosen Austausch von Daten mit anderen kompatiblen Geräten.
Eine elektronische Gesundheitskarte ist an der 6-stellige Kartenzugangsnummer und dem Symbol für drahtlose Übertragung auf der Vorderseite der eGK erkennbar.