Pflegeheime und Pflegedienste
Erleichterungen durch gesund.de CardLink:
- Das Einsammeln und Stecken der Gesundheitskarten in der Apotheke wird durch CardLink obsolet und kann durch die Pflegeheime über die gesund.de App selbst vorgenommen werden.
- Pro Nutzerkonto kann eine unbegrenzte Anzahl an Gesundheitskarten hinterlegt/gespeichert werden und die jeweiligen E-Rezepte digital an die Apotheke übermittelt werden.
- Hinweis: Pflegeheime sind gemäß § 341 Abs. 8 SGB V verpflichtet, sich bis spätestens 1. Juli 2025 an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen.
Setup in der Praxis:
- Sicherstellung datenschutzrechtlicher Aspekte
- Bereitstellung/Nutzung eines NFC-fähigen Smartphones
- Pflegeheime/-Dienste richten (1-n) Benutzerkonten ein
- Speicherung der relevanten Gesundheitskarten
- Durchführung der digitalen E-Rezeptübermittlung
Rechtliche Aspekte:
- Apotheke – Pflegeheim
Behördlich genehmigter Heimversorgungsvertrag (§ 12a Abs. 1 ApoG) 2) - Pflegeheim - Bewohner:innen
- Einwilligung zur zentralen Versorgung mit rezeptpflichtigen Medikamenten (und ggf. anderen Gesundheitsprodukten und Dienstleistungen): sollte bei bestehender zentraler Heimversorgung bereits vorliegen.
- Einholung der Berechtigung zur Verbindung der eGK mit Nutzerkonto: Damit das Pflegeheim die eGK der Bewohner:innen über das eigene Nutzerkonto des Pflegeheims mit der gesund.de App verbinden darf.
- Einwilligungserklärung (Datenverarbeitung) gesund.de App von Bewohner:innen unterschreiben lassen & gesund.de Datenschutzhinweise den Bewohner:innen in ausgedruckter Form zur Verfügung stellen.
👉🏼 Am Ende des Artikels finden Sie die Einwilligungserklärung zum Download.