Sofern der Endverbraucher beim Erwerb eines non-Rx-Produktes des Vertragspartners (Apotheke) über das gesund.de-Portal einen gesund.de-Rabattcoupon/-code einlöst, wird der Rabattbetrag (netto) wirtschaftlich vollumfänglich durch gesund.de getragen. Da der Endverbraucher lediglich den um den Couponwert geminderten Preis bezahlt, entsteht in Höhe des Rabattbetrages (netto) ein Anspruch des Vertragspartners (Apotheke) gegenüber gesund.de.
Um sowohl die Abrechnungsmodalitäten als auch die in diesem Zusammenhang entstehenden Zahlungsströme zu reduzieren, erfolgt die Abrechnung insoweit in Form einer Entgeltminderung des bereits regelmäßig monatlich abgerechneten Portalentgelts, welches gesund.de dem jeweiligen Vertragspartner (Apotheke) für die Nutzung des gesund.de-Portals sowie der zugehörigen App-Anwendung in Rechnung stellt. Umsatzsteuerlich orientiert sich das Modell an Abschn. 10.3 Abs. 4 Bsp. 1 UStAE.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung auf Ebene des Vertragspartners (Apotheke) sprechen Sie bitte Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater an.