Sofern der Endverbraucher beim Erwerb eines non-Rx-Produktes des Vertragspartners (Apotheke) über das gesund.de-Portal einen Hersteller-Rabattcoupon/-code einlöst, wird der Rabattbetrag (brutto) wirtschaftlich vollumfänglich durch einen Produkthersteller getragen, mit welchem gesund.de individuelle Konditionen über eine Marketingkampagne vereinbart hat.
Da der Endverbraucher lediglich den um den Couponwert geminderten Preis bezahlt, entsteht in Höhe des Rabattbetrages (brutto) ein Anspruch des Vertragspartners (Apotheke) gegenüber dem jeweiligen Produkthersteller. Da derzeit keine vertragliche Vereinbarung zwischen den betroffenen Parteien Hersteller und Apotheke besteht und dies auch nicht gewünscht ist, erfolgt der monetäre Ausgleich des Anspruchs ebenfalls im Rahmen der monatlichen Faktura des Portalentgelts, welches gesund.de dem jeweiligen Vertragspartner (Apotheke) für die Nutzung des gesund.de-Portals sowie der zugehörigen App-Anwendung in Rechnung stellt (Verrechnung im Wege eines abgekürzten Zahlungswegs).
Abweichend zum gesund.de-finanzierten Couponing reicht gesund.de den vorgenannten Anspruch des Vertragspartners (Apotheke) gegen den Produkthersteller nur durch. Aus Perspektive der Apotheke stellt der Hersteller-Rabattcoupon/-code ein Entgelt von dritter Seite dar und wird daher unterhalb des Rechnungsbetrags brutto in Abzug gebracht.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung auf Ebene des Vertragspartners (Apotheke) sprechen Sie bitte Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater an.