Wie kann ich die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 6 ApBetrO ) für ein Rezept erfüllen?
Aktualisiert
Nach der Abgabe der Bestellung setzen Sie den Bestell-Status auf „ABGEGEBEN“ oder „ZUGESTELLT“. Das gesund.de Cockpit zeigt Ihnen dann einen Dialog an, in dem Sie den Preis und die PZN sowie Ihr Namenskürzel dokumentieren. Mit der Dokumentation dieser Informationen wird automatisch eine elektronische Signatur mit allen notwendigen Angaben laut Apothekenbetriebsordnung erzeugt (u.a. Name und Anschrift der Apotheke, Datum der Abgabe, Preis des Arzneimittels, PZN).
Bei GKV-eRezepten von Modell-Partnern werden zusätzlich der Faktor, die Zuzahlung und das Gesamt-Brutto dokumentiert.
Durch das Setzen des Status auf „ABGEGEBEN“ oder „ZUGESTELLT“ wird sichergestellt, dass das Rezept durch den Patienten nicht mehr in einer anderen Apotheke eingereicht werden kann.
Nur wenn eine Bestellung storniert wird, erhält der Patient über den jeweiligen Telemedizinpartner erneut die Möglichkeit, sein Rezept bei einer anderen Apotheke einzulösen.