Wie kann ich eine Änderung der Verschreibung laut Apothekenbetriebsordnung (§17 Abs. 5 ApoBetrO) durchführen?
Aktualisiert
Laut Apothekenbetriebsordnung ist bei einer Änderung des elektronischen Rezeptes das Gesamtdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Apothekers zu versehen. Eine qualifizierte elektronische Signatur durch die Apotheke ist erst mit Einführung der Telematikinfrastruktur möglich und damit ist eine Änderung der elektronischen Rezepte aktuell nicht möglich.
Wenn Sie eine Verordnung verändern müssen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Arzt auf, der das Rezept ausgestellt hat. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dem Rezept. Der verordnende Arzt stellt Ihnen dann ein neues Rezept aus. Alternativ können Sie sich an den Support des jeweiligen Telemedizinpartners wenden. Die Telefonnummer und E-Mail Adresse stehen in der ersten Nachricht der Vorbestellung.